Pflegegrad 1: Voraussetzungen und Leistungen

Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Welche Leistungen Ihnen damit zustehen und wie Sie sie nutzen.

Tobias

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Ratgeber Pflege \\\& Pflegegrade Lesezeit ca. 5 Min

Pflegegrad 1: frühe Unterstützung sinnvoll nutzen

Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe und steht für eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Auch wenn die Leistungen kleiner ausfallen als bei höheren Graden, lohnt es sich, sie zu kennen und zu nutzen. Wir geben einen Überblick.

Was bedeutet Pflegegrad 1?

Pflegegrad 1 wird ab 12,5 Punkten in der Begutachtung vergeben. Er beschreibt Menschen, die im Alltag noch weitgehend selbstständig sind, aber bereits in einzelnen Bereichen Unterstützung brauchen. Ziel ist es, die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten.

Für wen er gilt

Häufig betrifft Pflegegrad 1 Menschen, die etwa wegen beginnender Einschränkungen unsicherer werden, mehr Zeit für alltägliche Verrichtungen brauchen oder von vorbeugenden Maßnahmen profitieren. Die Begutachtung schaut auf den tatsächlichen Bedarf in mehreren Lebensbereichen.

Diese Leistungen stehen zu

Bei Pflegegrad 1 gibt es unter anderem einen monatlichen Entlastungsbetrag, einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, einen Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen, Pflegeberatung und unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für betreutes Wohnen. Pflegegeld und Pflegesachleistungen sind in Grad 1 noch nicht vorgesehen.

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Aktuelle Leistungssätze

Die genauen Geldbeträge der Pflegeversicherung werden regelmäßig angepasst. Die aktuell gültigen Sätze erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einer anerkannten Pflegeberatung.

Pflegehilfsmittel nutzen

Schon ab Pflegegrad 1 können Sie zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen über die Pflegekasse beziehen, meist als bequeme monatliche Lieferung nach Hause. Das entlastet pflegende Angehörige spürbar.

So unterstützen wir Sie

Gerne richten wir die monatliche Lieferung der Pflegehilfsmittel für Sie ein und kümmern uns um die Abwicklung mit der Pflegekasse.

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Wir unterstützen Sie

Unser Homecare-Team berät Sie zu Pflegehilfsmitteln, Pflegebett und der Abwicklung mit der Pflegekasse. Pflegeberatung anfragen →

Auf einen Blick

Pflegegrad 1 steht für eine geringe Beeinträchtigung und wird ab 12,5 Punkten vergeben. Auch hier gibt es bereits Leistungen wie Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel und Wohnraumzuschüsse. Wer sie früh nutzt, erhält Selbstständigkeit länger und entlastet die Angehörigen.

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Tobias

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Tobias Nierade arbeitet seit 2020 beim Berliner Sanitätshaus Seeger und leitet heute den Online-Shop Seeger24 sowie den Telefonvertrieb für Pflegebedarf. Begonnen hat er als Junior Controller, danach folgte die Projektleitung für Digitalisierung und Prozessmanagement. Inzwischen verantwortet er das Produktsortiment und die strategische Ausrichtung des Online-Sanitätshauses, mit einem Schwerpunkt auf Mobilität, Pflegebedarf und Bandagen. Seine Beiträge entstehen aus dem, was im Tagesgeschäft tatsächlich gefragt wird: von der Pflegekassen-Pauschale über die richtige Greifzange bis zum barrierefreien Badumbau.

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