Pflegehilfsmittel: zum Verbrauch und technisch erklärt
Pflegehilfsmittel erleichtern die Pflege zu Hause. Der Unterschied zwischen Verbrauchsprodukten und technischen Hilfsmitteln und wie die Kasse zahlt.
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Tobias
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Pflegehilfsmittel: den Alltag spürbar erleichtern
Wer zu Hause pflegt, braucht das Richtige zur Hand: von Einmalhandschuhen bis zum Pflegebett. Die Pflegeversicherung unterscheidet dabei zwei Arten von Pflegehilfsmitteln. Wir erklären, was dazugehört und wie Sie es erhalten.
Was sind Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel sind Produkte, die die Pflege zu Hause erleichtern, Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen. Sie unterscheiden sich von medizinischen Hilfsmitteln und werden über die Pflegeversicherung abgewickelt, sofern ein Pflegegrad vorliegt.
Zum Verbrauch (Pflegebox)
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden einmal genutzt und dann entsorgt, etwa Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Bettschutzeinlagen und Schutzschürzen. Sie werden als monatliche Pflegebox bequem nach Hause geliefert. Den festgelegten monatlichen Betrag übernimmt die Pflegekasse.
Technische Pflegehilfsmittel
Dazu zählen größere Hilfsmittel wie Pflegebett, Hausnotruf, Lifter oder Pflegerollstuhl. Sie werden auf Antrag gestellt, oft leihweise, und nach einer ärztlichen Verordnung beziehungsweise Empfehlung durch die Pflegekasse bewilligt.
So zahlt die Pflegekasse
Für Verbrauchsprodukte gibt es einen monatlichen Pauschalbetrag, ohne dass Sie in Vorleistung gehen müssen, wenn Sie über einen Vertragspartner beziehen. Technische Hilfsmittel werden einzeln beantragt. Die aktuellen Beträge erfragen Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Die genauen Geldbeträge der Pflegeversicherung werden regelmäßig angepasst. Die aktuell gültigen Sätze erfahren Sie bei Ihrer Pflegekasse oder einer anerkannten Pflegeberatung.
So unterstützen wir Sie
Wir richten Ihre monatliche Pflegebox ein, beraten zu technischen Hilfsmitteln und übernehmen die Abwicklung mit der Pflegekasse.
Unser Homecare-Team berät Sie zu Pflegehilfsmitteln, Pflegebett und der Abwicklung mit der Pflegekasse. Pflegeberatung anfragen →
Auf einen Blick
Pflegehilfsmittel gibt es als Verbrauchsprodukte (monatliche Pflegebox) und als technische Hilfsmittel wie Pflegebett oder Hausnotruf. Bei vorhandenem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse die Kosten ganz oder teilweise. Ein Vertragspartner erleichtert Beantragung und Lieferung deutlich.
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Geschrieben von
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Tobias
Tobias Nierade arbeitet seit 2020 beim Berliner Sanitätshaus Seeger und leitet heute den Online-Shop Seeger24 sowie den Telefonvertrieb für Pflegebedarf. Begonnen hat er als Junior Controller, danach folgte die Projektleitung für Digitalisierung und Prozessmanagement. Inzwischen verantwortet er das Produktsortiment und die strategische Ausrichtung des Online-Sanitätshauses, mit einem Schwerpunkt auf Mobilität, Pflegebedarf und Bandagen. Seine Beiträge entstehen aus dem, was im Tagesgeschäft tatsächlich gefragt wird: von der Pflegekassen-Pauschale über die richtige Greifzange bis zum barrierefreien Badumbau.




