Pflegebetten mit Aufstehhilfe & Aufstehbetten
Pflegebetten mit Aufstehhilfe und Aufstehbetten bieten bettlägerigen oder schwachen Patienten eine gute Möglichkeit, um selbst in eine aufrechte Sitzposition im Bett zu kommen oder aus diesem aufzustehen. Auch das Einsteigen zurück ins Bett wird erleichtert. Bei Seeger24 finden Sie eine Vielzahl verschiedener elektrische verstellbarer Betten in diesem Bereich, sodass garantiert das passende Produkt für Ihre Anwendungsnotwendigkeit dabei ist.
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Was ist ein Pflegebett mit Aufstehhilfe?
Ein Pflegebett mit Aufstehhilfe ist ein Bett, das mit der Zusatzfunktion ausgestattet wurde, um Personen in eine Sitz- oder eine aufrechte Position zu bringen. Aufstehhilfen bieten bettlägerigen oder schwachen Patient*innen die Möglichkeit, sich selbst ohne Kraftaufwand in eine aufrechte Sitzposition zu bringen. Eine Aufstehhilfe erleichtert zudem das Einsteigen ins Bett.
Für wen ist ein Pflegebett mit Aufstehhilfe geeignet?
Pflegebetten mit Aufstehhilfe sind zum einen für ältere Patient*innen geeignet, denen das Aufstehen aus dem Bett oder das Hinlegen aufgrund von Altersschwäche ohne Hilfsmittel schwerfällt. Aber auch für jüngere Menschen kann ein Aufstehbett hilfreich sein, zum Beispiel wenn sie unter Muskelerkrankungen leiden oder eine Behinderung vorliegt.
Die Pflegebetten mit Aufstehfunktion und die Aufstehbetten von Seeger24 erleichtern die Mobilität dieser Menschen sowohl beim Zubettgehen als auch beim Wiederaufstehen.
Was sind die Vorteile eines Aufstehbetts von Seeger24?
Bei unseren Aufstehbetten handelt es sich um eine besondere Form der Pflegebetten. Im Gegensatz zu Standard Pflegebetten werden Aufstehbetten bzw. Pflegebetten mit Aufstehhilfe immer dann benutzt, wenn der Patient zwar gepflegt werden muss, normale Bewegung aber möglich sein soll. Unsere Aufstehbetten stärken somit die Selbstständigkeit und fördern die Beweglichkeit, was sie auch als Seniorenbetten sehr beliebt macht.
Zudem haben Aufstehbetten einen positiven Einfluss auf das Kreislaufsystem und die Atmung und entlasten zusätzlich das Magen-Darm-System des Patienten. Außerdem bieten Aufstehbetten für die pflegenden Personen den Vorteil, dass sie beim Umlagern oder Aufstehen das Patientengewicht nicht eigenständig heben müssen.
Was ist wichtig bei einem Aufstehbett?
Möchten Sie ein Bett mit Aufstehhilfe kaufen, so sollten Sie verschiedene Kriterien beachten:
- Die Stabilität des Systems ist entscheidend für die Sicherheit der Patient*innen.
- Das Rückenteil der Liegefläche sollte sich senkrecht einstellen lassen (85-90°). Nur so kann eine sichere Sitz- und Aufstehposition ohne Kraftaufwand gewährleistet werden.
- Sitztiefe und Sitzhöhe sollten sich individuell an die Körpergröße der Patient*innen anpassen lassen.
Wenn diese Komponenten gegeben sind, dann können Sie sicher sein, dass das Aufstehbett dem Nutzer einen maximalen Nutzen und gleichzeitigen Komfort bietet.
Die richtige Sitztiefe bei einem Aufstehbett
Wenn ein Patient im Aufstehbett sitzt, dann sollten die Oberschenkel auf der Pflegebett Matratze vollständig aufliegen. Dadurch ist es möglich, rutschfrei und gefahrenlos zu sitzen. Die Sitztiefe des Bettes sollte jedoch nicht länger sein als die Oberschenkel selbst, denn dann ist kein richtiges Anlehnen an der Rückenlehne möglich. Wichtig ist daher, dass die Sitztiefe individuell auf die Beinlänge des Patienten angepasst wird, denn nur so ist sicheres Sitzen im Aufstehbett möglich. Andernfalls ist beim Aufstehen keine ausreichende Stabilität gegeben oder der Patient kann gar nicht selbst mit dem Aufstehbett aufstehen.
Kostenübernahme eines Pflegebetts mit Aufstehhilfe durch Krankenkassen
Pflegebett mit Aufstehhilfe bei der gesetzlichen Krankenversicherung
Einige Produkte in diesem Bereich sind im Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherung gelistet, sodass sie finanziert werden können. Wichtig ist jedoch, dass eine medizinische Indikation für ein Pflegebett mit Aufstehhilfe bzw. ein Aufstehbett vorliegt, welche von einem Arzt bescheinigt wird.
Pflegebett mit Aufstehhilfe bei der privaten Krankenversicherung
Wenn ein Privatrezept für ein Pflegebett mit Aufstehhilfe bzw. ein Aufstehbett vorliegt, können die Kosten für ein solches Hilfsmittel von der privaten Krankenkasse übernommen werden. Wichtig ist jedoch, dass es im Versicherungsvertrag eine Vereinbarung dazu gibt. Die Erstattung der Kosten für Pflegebedarf und Pflegehilfsmittel erfolgt jedoch wie jene bei der gesetzlichen Pflegekasse.